Achtung:
Die Bestimmungen gelten bis zur Einführung des neuen EU-Reisepasses
für Heimtiere. Nicht nur die Bestimmungen des Urlaubslandes, sondern
auch die der Transitländer und die Wiedereinreise nach Deutschland
müssen beachtet werden. Bitte
bedenken Sie, dass sich die Vorschriften der einzelnen Länder kurzfristig
ändern können - Sie sollten die Angaben in jedem Fall vor
Reiseantritt noch einmal bei den jeweiligen Konsulaten/Botschaften überprüfen.
Die Einreisebestimmungen
werden jährlich anhand der Angaben von Botschaften/Konsulaten
überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für Ihre
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Bestrebungen zur europaweiten Vereinheitlichung der Mitnahmebestimmungen
von Haustieren auf Reisen besteht. Bitte beachten Sie hierzu entsprechende
aktuelle Pressemitteilungen.
EU-Länder
und EU-Beitrittsländer, die neben der neuen EU Verordnung zusätzliche
nationale Einreisebestimmungen fordern, sind in der Broschüre
einzeln ausgewiesen. Dies trifft nicht zu für die Länder
Belgien, Griechenland, Luxemburg, Spanien, Malta und Zypern, für
die lediglich die neue EU-Verordnung gültig ist. Für alle
EU-Länder und EU-Beitrittsländer tritt die neue EU Verordnung
über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren am 3.7.2004 in Kraft.
Stand der Information: April 2004
Einreisebestimmungen
als PDF
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