| Reisen
mit Heimtieren - in dieser Feriensaison wahlweise mit neuen EU-Dokumenten oder nach alten Vorschriften In dieser Feriensaison ist Reisen mit Haustieren wahlweise mit den neuen EU-Dokumenten oder nach den alten Vorschriften möglich. Da offensichtlich noch nicht alle Mitgliedstaaten ausreichend auf die grundsätzlich ab dem 3. Juli geltenden neuen Regelungen vorbereitet sind, wurde in Brüssel am 9. Juni kurzfristig beschlossen, dass die bisherigen einzelstaatlichen Regelungen der Mitgliedstaaten bis zum 30. September 2004 parallel weitergelten. Der Urlauber mit Hund, Katze oder Frettchen hat also bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb Europas die Wahl, bei eventuellen Kontrollen den neuen Heimtierausweis oder die bisher von dem betreffenden Land geforderten Dokumente in der Regel einen internationalen Impf- pass vorzulegen. Gleiches gilt für die Einreise aus Drittländern. Die EU-Vorschriften legen hier unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis des Impfschutzes gegen die Tollwut fest; bei der Einreise aus Drittländern mit ungünstiger Seuchensituation muss die Wirksamkeit der Impfung anhand einer Blutuntersuchung nachgewiesen werden. Für die Einreise nach Deutschland reicht auch in diesen Fällen bis zum 30.09.2004 der Nachweis einer gültigen Impfung gegen die Tollwut. Ab dem 3. Juli 2004 gelten für grenzüberschreitende Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen grundsätzlich die Regelungen einer EU-Verordnung, die die Einschleppung und Verbreitung der Tollwut in der Gemeinschaft mit harmonisierten Maßnahmen verhindern soll. Demnach muss bei Reisen zwischen den Mitgliedstaaten ein Ausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden, der Angaben zu dem Tier, seinem Besitzer und seinem Impfstatus in Bezug auf die Tollwut enthält. Damit Tier und Ausweis einander eindeutig zugeordnet werden können, muss das Tier mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet und die Nummern im Pass eingetragen werden. Die neue EU-Verordnung gilt jetzt zum 1. Oktober EU-weit verpflichtend. Details zu dieser Regelung finden Sie hier. |
| Pressemitteilung
Nr. 141 vom 15. Juni 2004
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